News - Corona Update gültig ab 03.04.2022 - Keine Regeln im FITplus
Liebe FITplus-Mitglieder, Reha-SportlerInnen, Interessierte und Gäste,
die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist mit dem 2. April 2022 abgelaufen.
Was ändert sich fürs FITplus und den Sport?
- Keine 3G-Kontrolle
- Maskenpflicht entfällt - jeder darf selbst wählen
Die sinnvollen Hygienemaßnahmen (AHA + L-Regeln) behalten wir bei!
Ihr FITplus-Team
(Stand: 03.04.2022)
News - Corona Update gültig ab 19.03.2022 - 3G-Regel im FITplus
Liebe FITplus-Mitglieder, Reha-SportlerInnen, Interessierte und Gäste,
die am 19. März aktualisierte Corona-Verordnung ist mit dem Tag der Veröffentlichung auch in Kraft getreten und gilt bis einschließlich 2. April 2022.
Was gilt nach wie vor für uns im FITplus und Sport?
- 3G
- Maskenpflicht
- Nachweiskontrolle
- Hygienekonzept
Was fällt weg?
- das bisherige Stufensystem
- Personen- und Kapazitätsgrenzen
- Kontaktnachverfolgung
Ausnahmen von der 3G-Regelung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Genesenen-, Impf und Testnachweise werden weiterhin elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft. Außerdem werden die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen.
Alle Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Ihr FITplus-Team
(Stand: 19.03.2022)
News
Liebe FITplus-Mitglieder, Reha-SportlerInnen, Interessierte und Gäste,
wir befinden uns wieder in der Alarmstufe I.
Im FITplus gilt deshalb die 2G-Regelung. Das heißt, der Zugang und die Teilnahme am Sportbetrieb ist geimpften und genesenen Personen erlaubt - ohne Testnachweis!
Ein Genesenen-Nachweis darf höchstens 90 Tage alt sein.
Ausnahmen von der 2G-Regelung:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
- Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs-/ Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien.
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Genesenen- und Impfnachweise werden weiterhin elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft. Außerdem werden die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen.
Alle Hygienemaßnahmen bleiben weiterhin bestehen.
Ihr FITplus-Team
(Stand: 28.01.2022)
Update - neue CoronaVerordnung mit Gültigkeit ab 27.12.2021
Gemäß aktueller Verordnung des Landes vom 23.12.2021 gilt ab 27.12.2021 für den Zugang die 2G+ Regel (geimpft/genesen plus getestet).
Für den Zugang zum FITplus mit all seinen Angeboten gilt ab Montag die 2G+ Regelung. Das bedeutet, dass Geimpfte und Genesene nun einen tagesaktuellen Schnelltest benötigen (nicht älter als 24 Stunden), um unsere Angebote nutzen zu können.
Hierfür kann unser Testzentrum und selbstverständlich auch alle anderen öffentlichen Teststationen genutzt werden.
Ausnahmen von der 2G+ Regelung:
- Personen, die vor nicht mehr als 3 Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
- Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
- Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
Genesenen- und Impfnachweise werden weiterhin elektronisch mit der CoVPassCheck-App geprüft. Außerdem werden die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgeglichen.
Wichtig: In den Ferien sind alle Schüler*innen U18 verpflichtet, einen negativen Antigen-Testnachweis mit sich zu führen.
Ab sofort wieder kostenlose Antigen-Tests im FITplus TSV Süßen
Wir starten wieder durch und bieten kostenlose Corona-Schnell-Tests für alle in Süßen & Umgebung in unserer Corona-Test-Station im FITplus an.
In unserem Testzentrum können sich alle Bürger auf das Corona-Virus (Covid-19) testen lassen.
Bitte beachten Sie:
Ab dem 13.November 2021 sind für alle Bürger, egal ob Geimpft, Nichtgeimpft oder Genesen die Tests mindestens 1x die Woche kostenlos.
Siehe auch: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/kostenlose-coronatests-1980930
Wir bieten zu folgenden Zeiten wieder Tests an:
Montag 9:00-10:15 Uhr
Dienstag 17:00-18:45 Uhr (30.11.2021)
Mittwoch 9:00-10:30 Uhr & 17:00-18:45 Uhr
Donnerstag 17:00-18:45 Uhr
Freitag 14:00-15:30 Uhr
Samstag 9:30-10:45 Uhr
Sonntag 9:30-10:45 Uhr
Damit wollen wir allen, auch Genesenen und Geimpften, die Möglichkeit geben, mit Hilfe des Testens dazu beizutragen, das Virus nicht weiter zu übertragen.
Hier finden Sie noch mehr Infos zu unserer Süßener COVID-Test-Station: https://www.fitplus.de
Um Wartezeiten zu verhindern, können über unsere Homepage Termine gebucht werden.
Das Testergebnis erhalten Sie per E-Mail.
Bleiben Sie gesund!
COVID-19 | aktuelle Mitgliederinformation vom 02.11.2021
Ab dem 3. November 2021 die Warnstufe in Baden-Württemberg!
Was dann gilt, lesen Sie in diesem Text!
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
Bleiben Sie gesund!
Ihr FITplus-Team